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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Freizeiten der Evang. Jugend Markt Einersheim & Castell

Liebe FreizeitteilnehmerInnen,

Mit unserem Angebot an Freizeiten möchten wir uns ganz bewusst von den kommerziellen Reiseveranstaltern abgrenzen. Bei unserem Angebot steht das Miteinander, das Kommunizieren, das miteinander Umgehen und das Gespräch im Rahmen des christlichen Menschenbildes im Mittelpunkt.

Unsere Ziele sind:

Das wollen wir durch Andachten, Gottesdienste, Lieder und christliche Gemeinschaft auf allen unseren Freizeiten erreichen. Wir möchten damit Mut machen, im Glauben und Leben Erfahrungen zu sammeln.

Gleichwohl können wir nicht daran vorbei, dass unsere Freizeiten nicht in einem rechtsfreien Raum stattfinden. Auch wir müssen uns an gewisse Regeln halten ebenso wie Sie als Teilnehmende. Aus diesem Grund machen wir das Nachfolgende zum Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Teilnehmendenvertrages. Sie werden sehen, dass Rechte und Pflichten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

 

l. Anmeldung

Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Freizeitveranstalter Evang. Jugend Mark Einersheim und Castell, im folgenden Freizeitveranstalter (FV) genannt, den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in unserem  Prospekt und auf der Homepage genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Die Anmeldung bitte vollständig ausfüllen. Um Missverständnisse pro Kind und Freizeit eine eigene Anmeldung verwenden. Der Vertrag kommt erst mit der Reisebestätigung des FV zustande, die innerhalb einiger Wochen zugeschickt wird. Eine Teilnahme sollte nicht gegen den Willen des/der Teilnehmenden erzwungen werden.

Bitte beachten: Bis Ende Februar des Reisejahres haben Anmeldungen aus den Steigerwalddekanaten Markt Einersheim und Castell Vorrang.

 

II. Zahlung des Reisepreises

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegen wir nicht der Reisepreissicherung. Bei Vertragsabschluss ist eine Teilzahlung innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Der jeweilige Betrag ist dem Prospekt zu entnehmen. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Reisebeginn fällig, genauere Daten und die Reiseunterlagen bekommen sie mit der Bestätigung zugeschickt.

Das Konto für die Bezahlung lautet:
Evangelische Verwaltungsstelle Uffeneim
VR Bank Bad Windsheim
IBAN: DE37 7606 9372 0000 0222 76
BIC: GENODEF1WDS

 

III. Leistungen

  1. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem Prospekt, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen usw.), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den FV.
  2. Vermittelt der FV im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistungen ausdrücklich hingewiesen wird.

 

IV. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der FV als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der FV wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Endschädigung verlangen. Der FV ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie zurückbefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zu Last.

 

V. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

  1. Wir (der FV) können bis zum 14. Tagen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt genannte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird.
  2. Wir (der FV) sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
  3. Der FV ist verpflichtet, den Teilnehmenden über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmendenzahl bzw. höherer Gewalt oder über eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unmittelbar hiervon zu unterrichten.
  4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit verlangen, wenn der FV in der Lage ist, eine solche Freizeit aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses Recht können Sie binnen einer Woche uns gegenüber geltend machen Wir empfehlen die Schriftform.
  5. Der im Prospekt angegebene Reisepreis ist der kalkulierte Preis bei Herausgabe des Prospektes. Anpassungen können sich ergeben bei Auslandfreizeiten, wenn sich der Wechselkurs um mehr als 3 % verändert. Da die Freizeiten nicht auf Gewinn kalkuliert sind, müssen auch nicht vorhersehbare Erhöhungen die mehr als 5% betragen, z. B. bei den Spritkosten umgelegt werden.

 

VI. Rücktritt und Umbuchung

  1. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
  2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitigen Verwendungen der Reiseleistung verlangen. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
  3. Bei Rücktritt nach zustande gekommenem Reisevertrag, behalten wir die Vorauszahlung ein. Die Ausfallgebühren betragen ansonsten:

Bis 60 Tage vor Abreise Verwaltungskostenpauschale in Höhe der Anzahlung      
Ab 59 Tagen vor Abreise 50 %
Bis 30 Tage vor Abreise 60 %
Bis 14 Tage vor Abreise 80 %

Ab dem sechsten Tag vor Abreise 90 % des Reisepreises, soweit im Prospekt nicht anders angegeben. Wenn der Reisende, der vom Reisevertrag zurücktreten möchte, einen Ersatzreisenden stellt, der darin statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, ist dieses möglich. Wir behalten in diesem Fall eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe der Anzahlung ein.

 

VII. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

  1. Für Teilnehmende besteht eine pauschale Unfall- Haftpflichtversicherung. Der FV übernimmt keine Haftung für Krankheit, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, Verlust von Geldbeträgen infolge eigenwilligen Verhaltens des Teilnehmenden.
  2. Die Teilnehmenden sind entsprechend ihrem Alter in kleinen Gruppen auch ohne Aufsicht unterwegs bzw. werden ggf von geeigneten (minderjährigen) Betreuern beaufsichtigt.
  3. Besitz und Gebrauch hochprozentiger Alkoholika und Drogen sowie Waffen sind grundsätzlich verboten und ein Ausschlussgrund. Es gilt das Jugendschutzgesetz!
  4. Ansteckende Krankheiten oder auch Lausbefall schließen eine Teilnahme aus. Eltern sind diesbezüglich verantwortlich und haftungspflichtig.
  5. Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie sich an die Freizeitregeln und an bestehende Gesetze halten. Teilnehmende, die sich nicht daran halten, sich und andere oder die Freizeit insgesamt gefährden, ernsthaft stören oder sich der Freizeitleitung wiedersetzen, können von der Freizeitleitung auf Kosten und Verantwortung der Eltern von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. (Dies kann auch eine Abreise beinhalten.)
  6. Änderungen der Angaben in der Anmeldung (insbesondere Adresse, Medikamente  u.a.) müssen unaufgefordert mitgeteilt werden. Für fehlerhafte Angaben und die daraus resultierenden Folgen übernimmt die Evang. Jugend keinerlei Haftung.
  7. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungen der Abhilfe, Selbsthilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen auftretenden Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
  8. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
  9. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen.
  10. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
  11. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.

 

VIII. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

  1. In einem Infobrief haben wir Sie über eventuelle notwendige Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Über etwaige Änderungen werden wir Sie, sobald uns diese bekannt werden, unverzüglich unterrichten.
  2. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie alleine verantwortlich.
  3. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer V zu belasten.

 

IX. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

X. Verwendung erstellter Bild- und Tonmaterialien:

Auf den Freizeiten kommen sowohl Fotoapparate als auch Kameras zum Einsatz. Die erstellten Materialien werden den Teilnehmenden für Vervielfältigungen zur Verfügung gestellt. Vom FV gemachte und von Teilnehmenden zur Verfügung gestellte Materialien werden allgemeinzugänglich im Internet veröffentlicht. Durch die Unterschrift auf den Anmeldeformularen wird dem FV dies gestattet. Auf Wunsch werden einzelne Bilder auch nachträglich von der Homepage entfernt. Sollte eine Veröffentlichung nicht gewünscht werden, muss dies durch das Durchstreichen des entsprechenden Passus auf der Anmeldung angezeigt werden. Desweiteren können gemachte Bilder auch für Presseartikel verwendet werden.

 

XI: Speicherung von Personen bezogenen Daten:

Die Kontaktdaten und Angaben auf Anmeldungen werden in der Datenverwaltung der EJ Meica gespeichert. Sie werden ausschließlich für die Durchführung der Freizeiten und Aktionen an die Freizeitenteams weitergegeben. Namen und Wohnort werden im Rundbrief für Fahrgemeinschaften an die Freizeitenteilnehmenden weitergegeben. Die Adressen werden für Einladungen, Rundbriefe, Programme und Flyer der EJ genutzt. Eine Weitergabe der Daten an externe Verbände oder Firmen ist nicht möglich              

 

XII: Allgemeine Haftungsbedingungen:

Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die sich im Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht ergeben. Es besteht zusätzlich Unfallschutz- und Haftpflichtversicherung, die aber nur für den Fall eintritt, wo kein privater Versicherungsschutz besteht.

Wir haften nicht bei:

Evangelische Jugend Markt Einersheim & Castell
Kirchplatz 3, 97348 Markt Einersheim
 

Stand: Oktober 2023